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Den Link zu den Informationen können Sie "Impressum" oder "Info" oder "Information" nennen. Als nicht verständlich dagegen wird "Backstage" von Richtern empfunden.

Wenn Sie über Ihre Homepage Waren oder Dienstleistungen anbieten, sind das natürlich längst noch nicht alle Informationspflichten. Dann gilt es noch Schritt für Schritt die "Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht" durchzuarbeiten

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